Zum Inhalt springen

Richtlinie zur Bekämpfung moderner Sklaverei

1 Überblick und unsere Definition von moderner Sklaverei

1.1 – Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel sind schwere Verbrechen und eine Verletzung grundlegender Menschenrechte. Es gibt verschiedene Formen dieser „modernen Sklaverei“, die die Opfer ihrer Freiheit beraubt und in der Regel finanzielle Ausbeutung beinhaltet.

1.2 – Bei Borg & Overström handeln wir fair, ethisch und unter Achtung der grundlegenden Menschenrechte. Wir setzen uns uneingeschränkt für die Verhinderung jeglicher Formen von Sklaverei, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel ein – sowohl in unserem Unternehmen als auch in unseren Lieferketten. Wir dulden dies nicht.

1.3 – Diese Richtlinie ist nicht Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags, und wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern.

1.4 – Sie sind verpflichtet, diese Richtlinie zu lesen und einzuhalten, wenn Sie für oder im Auftrag des Unternehmens in irgendeiner Funktion tätig sind, einschließlich als: Angestellter, Direktor, leitender Angestellter, Arbeiter, Berater, Freiwilliger, Lieferant oder Dienstleister.

1.5 – Der Anti-Sklaverei-Beauftragte des Unternehmens („ASO“) ist für diese Richtlinie verantwortlich.

1.6 – Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann disziplinarische Maßnahmen, einschließlich der Kündigung oder Beendigung des Vertrags zwischen Ihnen und dem Unternehmen, nach sich ziehen. Es können auch weitere rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

2. Verhinderung von Sklaverei und Menschenhandel in unserem Unternehmen

2.1 – Das Unternehmen führt angemessene Überprüfungen aller Mitarbeiter, Personalvermittlungsagenturen und Lieferanten durch, um zu wissen, wer für uns oder in unserem Auftrag arbeitet.

2.2 – Das Unternehmen stellt jedem Mitarbeiter einen schriftlichen Arbeitsvertrag zur Verfügung. Wir zahlen jedem Mitarbeiter ein Gehalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Wir erfüllen unsere gesetzlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit aller unserer Mitarbeiter, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub.

2.3 – Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, eine Kopie dieser Richtlinie zu unterzeichnen, um zu bestätigen, dass sie diese gelesen und verstanden haben. Alle Führungskräfte werden in dieser Richtlinie geschult.

3. Wenn Sie einer unserer Lieferanten sind

3.1 – Wenn Sie dem Unternehmen Waren oder Dienstleistungen liefern, müssen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Lieferketten prüfen und unserem Anti-Sklaverei-Beauftragten (ASO) bestätigen, dass Sie Ihre rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf moderne Sklaverei einhalten und sich dafür einsetzen, dass in Ihrem Unternehmen und Ihren Lieferketten keine Sklaverei, Zwangsarbeit, Leibeigenschaft, Kinderarbeit oder Menschenhandel stattfindet. Sie müssen uns außerdem eine Kopie Ihrer Anti-Sklaverei-Richtlinie zukommen lassen.

3.2 – Sollten Sie gegen diese Richtlinie verstoßen oder sollte festgestellt werden, dass in Ihrem Unternehmen oder wissentlich in Ihrer Lieferkette Sklaverei oder Menschenhandel betrieben wird, kann das Unternehmen den Vertrag mit Ihnen kündigen und rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

4. Wenn Sie ein Angestellter oder Arbeiter sind, der Dienstleistungen für uns erbringt

4.1 – Sie müssen jeden Verdacht auf moderne Sklaverei oder Menschenhandel in unserem Unternehmen oder unseren Lieferketten unverzüglich unserer Antikorruptionsbehörde (ASO) melden. Unsere ASO wird den Sachverhalt untersuchen und unserem Vorstand innerhalb einer angemessenen Frist über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen berichten.

4.2 – Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie im Rahmen dieser Richtlinie berechtigte und in gutem Glauben geäußerte Bedenken melden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Bedenken nach einer Untersuchung als unbegründet erweisen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihnen Nachteile entstanden sind, informieren Sie bitte umgehend unsere Sicherheitsbeauftragte (ASO). Mitarbeiter finden weitere Informationen in unseren Richtlinien zu Beschwerden und Hinweisgeberschutz.