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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. INTERPRETATION

Diese Bedingungen gelten ab dem 1. September 2025.

In diesen Bedingungen gelten folgende Definitionen:

Anwendbares Recht: alle anwendbaren Gesetze, Rechtsvorschriften, Statuten, Rechtsverordnungen, Verordnungen, Verhaltenskodizes, Erlasse, Satzungen oder Anweisungen oder Leitlinien von Regierungen oder Regierungsbehörden, die Gesetzeskraft haben, seien sie lokal, national, international oder anderweitig und gelten von Zeit zu Zeit;

Werktag: Ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in England ist und an dem die Banken in London geöffnet sind.

Bedingungen: diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Kunde: der Käufer von Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen.

Ereignis höherer Gewalt: Ereignisse oder Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, einschließlich höherer Gewalt, Überschwemmungen, Dürre, Erdbeben oder anderer Naturkatastrophen; Epidemien; Terroranschläge, Bürgerkriege, innere Unruhen oder Aufstände, Krieg, Kriegsgefahr oder Kriegsvorbereitungen, bewaffnete Konflikte, Verhängung von Sanktionen, Embargos oder Abbruch diplomatischer Beziehungen; nukleare, chemische oder biologische Kontamination oder Überschallknall; Gesetze oder Maßnahmen von Regierungen oder Behörden, einschließlich der Verhängung von Export- oder Importbeschränkungen, Quoten oder Verboten oder der Verweigerung der Erteilung einer erforderlichen Genehmigung oder Zustimmung; Gebäudeeinstürze, Brände, Explosionen oder Unfälle; Arbeits- oder Handelsstreitigkeiten, Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen oder Aussperrungen; Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten oder Subunternehmer; und/oder Unterbrechung oder Ausfall von Versorgungsleistungen.

Rechte an geistigem Eigentum: Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Marken und Dienstleistungsmarken, Firmennamen und Domainnamen, Rechte an Aufmachung und Handelsaufmachung, Firmenwert und das Recht, wegen unlauteren Wettbewerbs oder Nachahmung zu klagen, Designrechte, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich aller Anmeldungen und Rechte auf Anmeldung und Erteilung, Verlängerungen oder Erweiterungen solcher Rechte sowie Rechte auf Inanspruchnahme der Priorität solcher Rechte und alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt an oder im Zusammenhang mit den Waren bestehen oder bestehen werden.

Verkäufer: Azure Marketing UK, eine Partnerschaft mit Sitz in Synergy House, Fakenham Road, Morton on the Hill, Norfolk, NR9 5SP, Vereinigtes Königreich, firmiert unter dem Namen Borg & Overström und handelt durch ihren Partner Morton House Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Registrierungsnummer 07558711 und eingetragenem Sitz in Synergy House, Fakenham Road, Morton on the Hill, Norfolk, NR9 5SP, Vereinigtes Königreich.

Spezifikation: Die Warenbeschreibung des Verkäufers gemäß den formalen Spezifikationsdokumenten.

1.1 – Für diese Bedingungen gelten folgende Auslegungsregeln:

1.1.1 – Ein Verweis auf Schreiben oder geschrieben Ausgenommen sind Emojis und alle Formen der schriftlichen elektronischen Kommunikation (wie WhatsApp oder Fax) mit Ausnahme von E-Mails.

1.1.2 – Alle Wörter, die auf die Bedingungen folgen einschließlich, insbesondere, zum Beispiel, wie zum Beispiel oder ähnliche Ausdrücke sind lediglich beispielhaft und schränken die Bedeutung der vorangehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Phrasen oder Begriffe nicht ein.

1.1.3 – Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural ein und umgekehrt; Bezugnahmen auf ein Geschlecht schließen alle Geschlechter ein.


1.2 – Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, auf die sich die Bestellung bezieht, und haben Vorrang vor allen vom Kunden festgelegten Bedingungen (auch wenn diese in einem späteren Dokument übermittelt werden), es sei denn, der Verkäufer stimmt ausdrücklich schriftlich etwas anderem zu; alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Bestellung beziehen, werden beendet (mit Ausnahme einer Vereinbarung, in die diese Bedingungen einbezogen sind).

1.3 – Änderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Kunden und Verkäufer schriftlich vereinbart wurden.

2. BESTELLUNGEN UND ANNAHME

2.1 – Eine Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dieses Kunden zum Kauf der Ware gemäß diesen Bedingungen dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Angaben in der Bestellung vollständig und korrekt sind, und ist zur Zahlung des bestellten Betrags an den Verkäufer verpflichtet.

2.2 – Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Annahmeerklärung (einschließlich einer Verkaufsnummer) der Bestellung abgibt; mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

2.3 – Der Kunde kann eine Bestellung nicht stornieren oder ändern, sobald der Lieferant sie angenommen hat, es sei denn, die Änderung oder Stornierung erfolgt schriftlich gegenüber dem Lieferanten innerhalb von zwei Stunden nach der Bestellung oder bis 17:00 Uhr, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

3. PREIS UND KUNDENVERKAUFSPREIS

3.1 – Der für die Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Preis ist der Preis des Verkäufers zum Zeitpunkt des Versands der Waren bzw. der Erbringung der Dienstleistungen.

3.2 – Der Warenpreis beinhaltet die Kosten für die Standardverpackung des Verkäufers, jedoch nicht die Lieferkosten, die separat berechnet werden.

3.3 – Der Preis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Erbringt der Verkäufer an den Kunden eine mehrwertsteuerpflichtige Leistung, so hat der Kunde dem Verkäufer nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Mehrwertsteuerrechnung die auf diese Leistung entfallende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung zu entrichten.

3.4 – Die Werbung mit reduzierten Preisen für Produkte von Borg & Overström ist untersagt. Diese Bedingungen verpflichten Kunden jedoch nicht, Produkte zum empfohlenen Verkaufspreis (UVP) zu verkaufen. Kunden können die Verkaufspreise ihrer Waren frei festlegen. Diese Richtlinie verbietet Kunden nicht, Waren mit einem Rabatt zu verkaufen.

4. ZAHLUNG

4.1 – Die Zahlung für die Waren oder Dienstleistungen muss innerhalb von 20 Werktagen ab Rechnungsdatum erfolgen (die Einhaltung der Frist ist von wesentlicher Bedeutung), sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

4.2 – Zahlt der Kunde nicht gemäß Ziffer 4.1, ist der Verkäufer zusätzlich zum fälligen Betrag berechtigt, einfache Zinsen auf diesen Betrag zu erheben (täglich anfallend ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einem Urteil erfolgt). Diese Zinsen werden mit einem Jahresüberschuss von 4 % über dem Basiszinssatz der NatWest Bank zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs berechnet. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Bestimmungen dieser Klausel eine wesentliche Rechtsbehelfsmaßnahme im Sinne von § 9 Abs. 1 des britischen Gesetzes über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen) von 1998 darstellen.

4.3 – Leistet der Kunde die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin oder auf Verlangen, kann der Verkäufer (unbeschadet seiner sonstigen Rechte) den Vertrag und/oder einen anderen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verkäufer kündigen und/oder die Lieferungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag bis zur Zahlung aussetzen.

4.4 – Der Verkäufer kann jederzeit vom Kunden Vorauszahlungen oder eine Sicherheit für die Zahlung verlangen.

4.5 – Der Kunde ist verpflichtet, alle Beträge, die er dem Verkäufer gemäß diesem Vertrag schuldet, frei und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt jeglicher Art zu zahlen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

5 LIEFERUNG

5.1 – Liefertermine sind nur ungefähre Angaben und der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch eine Verzögerung bei der Lieferung der gesamten oder eines Teils der bestellten Waren oder durch eine Verzögerung bei der Erbringung von Dienstleistungen entstehen.

5.2 – Unbeschadet der Ziffer 5.1 haftet der Verkäufer nicht für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung von Waren oder Dienstleistungen oder sonstige Vertragsverletzungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Im Falle höherer Gewalt behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung ganz oder teilweise zu stornieren oder auszusetzen.

5.3 – Im Falle einer Bestellung von Waren, die der Verkäufer normalerweise nicht auf Lager hat und die daher speziell für diese Bestellung angefertigt, bestellt oder importiert werden müssen, darf der Kunde die Annahme von Waren, die 10 % mehr oder 10 % weniger als bestellt sind, nicht ablehnen; der Gesamtpreis der Bestellung wird entsprechend angepasst.

6 RISIKO UND TITEL

6.1 – Die Gefahr für alle an den Kunden gelieferten Waren geht mit der Abholung oder, im Falle einer Lieferung, mit der Lieferung (vor dem Entladen) auf den Kunden über.

6.2 – Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung in bar oder per unwiderruflicher Gutschrift für diese Waren sowie für alle anderen vom Verkäufer an den Kunden gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen erhalten hat, für die noch Zahlungen ausstehen.

6.3 – Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Kunden gilt für den Kunden Folgendes:

6.3.1 – diese Waren als Verwahrer des Verkäufers zu halten;

6.3.2 – die Ware getrennt von allen anderen Waren des Kunden zu schützen und zu lagern, sodass sie jederzeit leicht als Eigentum des Verkäufers erkennbar bleibt;

6.3.3 – die Ware in einem zufriedenstellenden Zustand halten; und

6.3.4 – Sie müssen ab dem Lieferdatum zum vollen Preis gegen alle Risiken versichert sein;


6.4 – Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterverkaufen (jedoch nicht anderweitig), bevor der Verkäufer die vollständige Zahlung für die Ware erhalten hat. Verkauft der Kunde die Ware vor diesem Zeitpunkt:

6.4.1 – Sie handelt dabei als Auftraggeber und nicht als Vertreter des Verkäufers; und

6.4.2 – Das Eigentum an der Ware geht vom Verkäufer auf den Kunden unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden über.


6.5 – Verstößt der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer oder wird die Bestellung oder der Vertrag über die Lieferung von Waren gemäß Ziffer 9 storniert oder kann er storniert werden, und sofern die Waren noch vorhanden und nicht weiterverkauft sind, kann der Verkäufer:

6.5.1 – durch Mitteilung an den Kunden die erneute Auslieferung der Ware verlangen: und/oder

6.5.2 – mit oder ohne vorherige Ankündigung die Ware wieder in Besitz zu nehmen und zu verkaufen.


6.6 – Für die Zwecke dieser Klausel 6 ermächtigt der Kunde unwiderruflich die Vertreter des Verkäufers, die Räumlichkeiten, in denen sich die Ware befindet, zu betreten und die Ware auf Kosten des Kunden zu entfernen.

7. INSPEKTION

7.1 – Falls die Ware oder ein Teil davon während des Transports durch einen Spediteur beschädigt wird oder verloren geht, wird der Verkäufer (nach seiner alleinigen Wahl) entweder diese Ware ersetzen oder dem Kunden die Kosten oder den Preis dafür erstatten; die Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit dieser Ware ist jedoch auf die Kosten für deren Ersatz oder den vom Kunden gezahlten Preis beschränkt.

7.2 – Der Verkäufer haftet gemäß Ziffer 7.1 nur dann, wenn:

7.2.1 – Im Falle der Nichtlieferung einer gesamten Warensendung hat der Kunde den Verkäufer innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu benachrichtigen; die Einhaltung dieser Frist ist von wesentlicher Bedeutung.

7.2.2 – Im Falle einer Lieferung mit Beschädigung der Ware oder Verlust eines Teils der Sendung muss der Kunde die Sendung in Anwesenheit des Spediteurs prüfen. Falls Ware beschädigt oder verloren gegangen ist, muss der Kunde dies auf dem Lieferschein entsprechend vermerken und den Verkäufer innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach der Lieferung (auf beliebige Weise) benachrichtigen und diese Benachrichtigung innerhalb der nächsten drei Werktage schriftlich bestätigen.


7.3 – Der Kunde darf Waren nur zurücksenden, wenn ihm der Verkäufer eine Rücksendegenehmigungsnummer (RMA-Nummer) mitgeteilt hat. Werden korrekt gelieferte Waren vom Kunden zur Gutschrift zurückgesendet, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % erhoben. Eine Gutschrift wird nur ausgestellt, wenn die Waren unbeschädigt und wiederverkaufsfähig sind. Die RMA-Nummer der Waren muss unabhängig vom Grund der Rücksendung angegeben werden.

7.4 – Der Kunde darf keine verarbeiteten oder veränderten Waren zurücksenden. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Weiterverarbeitung von der Qualität und Eignung aller Waren zu überzeugen.

8. Gewährleistungen und Haftungsbeschränkungen

8.1 – Der Verkäufer gewährleistet, dass die dem Kunden vom Verkäufer gelieferten Waren folgende Eigenschaften aufweisen:

8.1.1 – der Spezifikation entsprechen;

8.1.2 – von zufriedenstellender Qualität (im Sinne des Sale of Goods Act 1979) und für jeden vom Verkäufer angegebenen Zweck geeignet sein;

8.1.3 – frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein und dies für 12 Monate nach Lieferung bleiben; und

8.1.4 – alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einhalten.


8.2 – Der Lieferant gewährleistet, dass er alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und sonstigen Bestimmungen in Bezug auf die Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Handhabung und Lieferung der Waren eingehalten hat.

8.3 – Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Produkte ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind, sodass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen können.

8.4 – Der Lieferant ist verpflichtet, für die gesamte Vertragslaufzeit alle Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen, Zustimmungen und Erlaubnisse zu beschaffen und aufrechtzuerhalten, die für die Herstellung und Lieferung der Produkte gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags erforderlich sind.

8.5 – Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung der Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen und darf sich nicht auf Zusicherungen des Verkäufers oder in dessen Namen verlassen.

8.6 – Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, werden alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Gewährleistungen und Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

8.7 – Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit des Verkäufers oder, soweit zutreffend, aufgrund der Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer aus oder beschränkt diese.

8.8 – Vorbehaltlich Ziffer 8.6 ist die Haftung des Verkäufers, falls sich gelieferte oder verarbeitete Waren oder vom Verkäufer oder in seinem Namen erbrachte oder gelieferte Dienstleistungen als mangelhaft in Bezug auf Material oder Verarbeitung erweisen, nach seiner Wahl auf den Ersatz der Waren oder Dienstleistungen oder auf die Rückerstattung des Preises an den Kunden beschränkt.

8.9 – Vorbehaltlich Ziffer 8.6 haftet der Verkäufer nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns, Nutzungsausfalls, Produktionsausfalls, Vertragsverlusts, Verlusts einer Geschäftsmöglichkeit, Verlusts von Einsparungen, Rabatten oder Rückvergütungen (tatsächlich oder erwartet) und/oder Rufschädigung oder Verlust des Firmenwerts, entgangenen Gewinns oder Ähnliches), Kosten, Aufwendungen oder sonstige Ansprüche auf Entschädigung für Folgeschäden, die dem Kunden entstehen, unabhängig davon, ob dieser Schaden auf einer Pflichtverletzung, einer Vertragsverletzung, einer unerlaubten Handlung oder auf sonstige Weise beruht (einschließlich Schäden, die auf Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind).

8.10 – Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle erforderlichen Einfuhrgenehmigungen und sonstigen Genehmigungen für die Waren einzuholen, sofern diese vom Verkäufer verlangt werden. Der Kunde hat diese Genehmigungen und Genehmigungen dem Verkäufer vor dem jeweiligen Versand zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt alle anfallenden lokalen Einfuhrsteuern und/oder Zölle.

8.11 – Der Kunde ist verpflichtet, für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum, an dem er die Ware erhält, bei seriösen Versicherungsgesellschaften eine gültige Versicherung gegen alle Risiken abzuschließen, gegen die sich ein umsichtiger Kaufmann üblicherweise im Zusammenhang mit der Verwendung und/oder dem Weiterverkauf der Ware versichern würde, und dem Verkäufer auf Verlangen die vollständigen Einzelheiten dieser Versicherung sowie die Quittung über die jeweils gültige Prämie vorzulegen.

8.12 – Der Kunde sichert dem Verkäufer Folgendes zu:

8.12.1 – Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags handelt es als Unternehmen;

8.12.2 – Es wurden alle notwendigen und/oder wünschenswerten Prüfungen durchgeführt, um zu bestätigen, dass die Waren alle geltenden rechtlichen, regulatorischen und administrativen Anforderungen in dem Land erfüllen, in dem sie verwendet werden sollen.

9. Beendigung

9.1 – Unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen oder dem geltenden Recht kann der Verkäufer eine Bestellung und/oder einen Vertrag oder einen noch nicht erfüllten Teil davon mit sofortiger Wirkung und ohne Haftung gegenüber dem Kunden durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn der Kunde eine wesentliche Verletzung dieser Bedingungen begeht. In diesem Fall kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen dem Kunden Gelegenheit zur Behebung der Verletzung einräumen (sofern diese behebbar ist). Der Verkäufer kann den Vertrag kündigen, wenn:

9.1.1 – Nachdem dem Kunden eine solche Gelegenheit zur Behebung eingeräumt wurde, behebt der Kunde den Verstoß nicht innerhalb von fünf Werktagen nach schriftlicher Aufforderung zur Behebung.

9.1.2 – (soweit nach geltendem Recht zulässig:) wenn ein Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter für das Vermögen des Kunden oder einen Teil davon bestellt wird oder ein Gerichtsbeschluss zur Auflösung des Kunden ergeht oder ein Beschluss zur Auflösung des Kunden gefasst wird (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung) oder wenn der Kunde eine Insolvenzhandlung begeht oder ein Insolvenzantrag gegen den Kunden gestellt wird (oder ein ähnliches Verfahren nach dem Recht eines Landes außerhalb des Vereinigten Königreichs eingeleitet wird);

9.1.3 – der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil ein, droht mit deren Einstellung;

9.1.4 – sich die finanzielle Lage des Kunden derart verschlechtert, dass nach Ansicht des Verkäufers die Fähigkeit des Kunden, seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, gefährdet ist; und/oder

9.1.5 – Der Kunde begleicht eine unstrittige Rechnung nicht zum Fälligkeitstermin.

10 GEISTIGES EIGENTUM

10.1 – Der Kunde bestätigt Folgendes:

10.1.1 – Die Rechte an geistigem Eigentum sind Eigentum des Verkäufers (oder seines Lizenzgebers);

10.1.2 – Diese Vereinbarung räumt dem Kunden keine Rechte an den Rechten des geistigen Eigentums ein, außer dass der Kunde die Rechte des geistigen Eigentums des Verkäufers ausschließlich im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der Waren (einschließlich deren Vermarktung) nutzen darf. Der Verkäufer behält sich alle Rechte zur Kontrolle der Nutzung seiner Marken innerhalb des EWR vor, und der Kunde unterstützt den Verkäufer nach Bedarf bei der Verhinderung der Verwässerung der Rechte des Verkäufers durch Parallelimporteure.

10.1.3 – Jeglicher Ruf in Bezug auf an den Waren angebrachte oder verwendete Marken kommt ausschließlich dem Verkäufer oder einem anderen jeweiligen Inhaber der Marken zugute.


10.2 – Der Kunde darf (außer im Rahmen dieser Vereinbarung) keine Marke oder keinen Handelsnamen (einschließlich Firmennamen) verwenden oder registrieren lassen, der mit einer Marke oder einem Handelsnamen identisch, verwechslungsähnlich oder mit einer Marke oder einem Handelsnamen identisch ist, an dem der Verkäufer oder ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers irgendwo auf der Welt Rechte besitzt oder geltend macht.

11 PRODUKTRÜCKRUF

11.1 – Wenn der Kunde Kenntnis von einer Aufforderung, einem Gerichtsbeschluss oder einer anderen Weisung einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde erlangt oder Gegenstand einer solchen Aufforderung ist, Waren vom Markt zu nehmen (Rückrufmitteilung), muss er den Verkäufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen und eine Kopie der Rückrufmitteilung beifügen.

11.2 – Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, darf der Kunde die Ware nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und in Übereinstimmung mit Ziffer 11.3 vom Markt zurückrufen oder zurückziehen.

11.3 – Der Verkäufer kann eine Rückruf- oder Verkaufsrückrufmitteilung (freiwillige Rückrufmitteilung) veröffentlichen, wenn er begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Ware unsicher ist oder sein könnte. Nach Erhalt einer Rückrufmitteilung oder freiwilligen Rückrufmitteilung muss der Kunde (auf eigene Kosten):

11.3.1 – jeder Rückrufmitteilung oder freiwilligen Rückrufmitteilung Folge leisten; und

11.3.2 – dem Verkäufer die in angemessener Weise erforderliche Unterstützung bei der Rückrufung oder dem Rückzug der Ware vom Markt zu gewähren und den Anweisungen des Verkäufers hinsichtlich des Vorgehens bei der Durchführung dieses Rückrufs oder Rückzugs Folge zu leisten.

12 Rechte Dritter

Eine Person, die nicht Vertragspartei eines Vertrags ist, der diese Bedingungen enthält, hat nach dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 kein Recht, eine dieser Bedingungen durchzusetzen, es sei denn, ein solches Recht ist ausdrücklich angegeben.

13. Verzichtserklärung

13.1 – Das Versäumnis einer Partei, ein gesetzlich oder gemäß diesen Bedingungen vorgesehenes Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder diesen Rechtsbehelf dar und schließt auch nicht die künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, einer anderen Befugnis oder eines anderen Rechtsbehelfs aus oder beschränkt diese.

13.2 – Die einmalige oder teilweise Ausübung eines gesetzlich oder gemäß diesen Bedingungen vorgesehenen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs schließt die zukünftige Ausübung desselben oder eines anderen Rechts, einer anderen Befugnis oder eines anderen Rechtsbehelfs nicht aus. Ein Verzicht auf eine Bestimmung, einen Anspruch oder die Geltendmachung eines Verstoßes gegen diese Bedingungen ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet ist, und auch dann nur in dem Fall und zu dem Zweck, für den er erklärt wurde.

14. Ungültigkeit

14.1 – Sollte eine dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bedingung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.

14.2 – Sollte eine dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bedingung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, jedoch durch Streichung oder Änderung eines Teils davon rechtmäßig, gültig und durchsetzbar sein, so gilt die betreffende Bedingung oder der betreffende Teil der Bedingung mit denjenigen Streichungen oder Änderungen, die erforderlich sind, um die Bedingung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen. Im Falle einer solchen Streichung oder Änderung verhandeln die Parteien in gutem Glauben, um die Bedingungen einer einvernehmlich akzeptablen alternativen Bedingung zu vereinbaren.

15 KEINE PARTNERSCHAFT USW.

Die Parteien sind unabhängig und stehen in keinem Partnerschafts- oder Auftragsverhältnis. Dieser Vertrag begründet kein Joint Venture, Treuhandverhältnis, fiduziarisches oder sonstiges Verhältnis zwischen ihnen, außer dem darin ausdrücklich vorgesehenen Vertragsverhältnis. Keine Partei ist befugt, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und keine Partei darf vorgeben, dazu befugt zu sein.

16 VARIATION

Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann gültig und wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, auf diese Bedingungen Bezug nehmen und von jeder Partei oder in deren Namen ordnungsgemäß unterzeichnet oder ausgeführt werden.

17. Gerichtsbarkeit

17.1 – Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen.

17.2 – Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

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